Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einverleiben
ein|ver|lei|ben ['ai̮nfɛɐ̯lai̮bn̩], verleibte ein, einverleibt:1.
a) etwas in etwas Bestehendes mit hineinnehmen, darin aufgehen lassen:
das wertvolle Stück seiner Sammlung einverleiben.
b) (ein Land, ein Unternehmen) [gegen dessen Willen] in seinen Besitz bringen:
der Marktführer hat sich einen weiteren Konkurrenten einverleibt; das Land will sich die abtrünnigen Regionen zur Not mit Gewalt einverleiben.
2. <+ sich> (oft scherzh. ) eine größere Menge von etwas zu sich nehmen:
ich habe mir drei Stücke Kuchen einverleibt.
Syn. : ↑ "essen", ↑ "verzehren" (geh. ).
ein|ver|lei|ben ['ai̮nfɛɐ̯lai̮bn̩], verleibte ein, einverleibt:1.
a)
das wertvolle Stück seiner Sammlung einverleiben.
b) (ein Land, ein Unternehmen) [gegen dessen Willen] in seinen Besitz bringen:
der Marktführer hat sich einen weiteren Konkurrenten einverleibt; das Land will sich die abtrünnigen Regionen zur Not mit Gewalt einverleiben.
2. <+ sich> (oft scherzh. ) eine größere Menge von etwas zu sich nehmen:
ich habe mir drei Stücke Kuchen einverleibt.
Syn. : ↑ "essen", ↑ "verzehren" (geh. ).