Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einstehen
ein|ste|hen ['ai̮nʃte:ən], stand ein, eingestanden :a) sich für die Richtigkeit o. Ä. von etwas verbürgen:
ich habe/bin dafür eingestanden, dass sie ihre Sache gut macht.
Syn. : "bürgen", die Hand ins Feuer legen, "eintreten", "garantieren", "gewährleisten", 2 "haften".
b) (für einen Schaden o. Ä. , den man selbst oder ein anderer verursacht hat) die Kosten tragen:
die Eltern haben/sind für den Schaden eingestanden, den ihre Kinder verursacht haben.
Syn. : "aufkommen", "geradestehen", 2 "haften", Schadenersatz leisten, {{link}}[wieder]gutmachen{{/link}}.
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