Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einseitig
ein|sei|tig ['ai̮nzai̮tɪç]:1.
a) nur eine [Körper]seite betreffend; nur auf einer [Körper]seite bestehend:
er ist einseitig gelähmt; das Papier ist nur einseitig bedruckt.
b) nur von einer Seite, einer Person oder Partei, nicht auch von der Gegenseite ausgehend:
eine einseitige Zuneigung; ein einseitiger Beschluss.
c) nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung.
2. [in subjektiver oder parteiischer Weise] nur eine Seite einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend:
eine einseitige Beurteilung.
Syn. : ↑ "befangen" (bes. Rechtsspr. ), ↑ "parteiisch", ↑ "subjektiv", ↑ "tendenziös" (abwertend), ↑ "unsachlich", ↑ "voreingenommen".
ein|sei|tig ['ai̮nzai̮tɪç]
a) nur eine [Körper]seite betreffend; nur auf einer [Körper]seite bestehend:
er ist einseitig gelähmt; das Papier ist nur einseitig bedruckt.
b) nur von einer Seite, einer Person oder Partei, nicht auch von der Gegenseite ausgehend:
eine einseitige Zuneigung; ein einseitiger Beschluss.
c) nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung.
2. [in subjektiver oder parteiischer Weise] nur eine Seite einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend:
eine einseitige Beurteilung.
Syn. : ↑ "befangen" (bes. Rechtsspr. ), ↑ "parteiisch", ↑ "subjektiv", ↑ "tendenziös" (abwertend), ↑ "unsachlich", ↑ "voreingenommen".