Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einseitig
ein|sei|tig ['ai̮nzai̮tɪç] :1.
a) nur eine [Körper]seite betreffend; nur auf einer [Körper]seite bestehend:
er ist einseitig gelähmt; das Papier ist nur einseitig bedruckt.
b) nur von einer Seite, einer Person oder Partei, nicht auch von der Gegenseite ausgehend:
eine einseitige Zuneigung; ein einseitiger Beschluss.
c) nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung.
2. [in subjektiver oder parteiischer Weise] nur eine Seite einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend:
eine einseitige Beurteilung.
Syn. : "befangen" (bes. Rechtsspr. ), "parteiisch", "subjektiv", "tendenziös" (abwertend), "unsachlich", "voreingenommen".
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