Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einschließen
ein|schlie|ßen ['ai̮nʃli:sn̩], schloss ein, eingeschlossen:1.
a) (jmdn. ) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen:
sie haben die Kinder [in der Wohnung] eingeschlossen.
b) <+ sich> durch Abschließen der Tür hinter sich anderen den Zugang, Zutritt verwehren:
sie hat sich [in ihrem Zimmer] eingeschlossen.
c) zur sicheren Aufbewahrung in einen Behälter, Raum bringen, den man abschließt:
er hatte sein Geld, den Schmuck [in die/in der Schublade] eingeschlossen.
2. in etwas mit einbeziehen:
ich habe dich in mein Gebet mit eingeschlossen; die Fahrtkosten sind, die Bedienung ist im Preis eingeschlossen (darin enthalten).
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