Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einreichen
ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht:der dafür zuständigen Instanz o. Ä. zur Prüfung oder Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn. : ↑ "abgeben", ↑ "abliefern".
ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn. : ↑ "abgeben", ↑ "abliefern".