Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einreichen
ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht :der dafür zuständigen Instanz o. Ä. zur Prüfung oder Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn. : "abgeben", "abliefern".
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