Duden - Das Bedeutungswörterbuch
			
						
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ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht:der dafür zuständigen Instanz o. Ä.  zur Prüfung oder Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn. : ↑ "abgeben", ↑ "abliefern".
			
		 
		ein|rei|chen ['ai̮nrai̮çn̩], reichte ein, eingereicht
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit einreichen; Beschwerden sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Syn. : ↑ "abgeben", ↑ "abliefern".

