Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einbürgern
ein|bür|gern ['ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert:1. die Staatsangehörigkeit verleihen /Ggs. ausbürgern/: er wird bald eingebürgert werden; sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.
2. <+ sich> heimisch, üblich werden:
diese Sitte, das Wort hat sich allmählich bei uns eingebürgert.
Syn. : sich "ausbreiten", sich 1 "durchsetzen", "einreißen", gang und gäbe werden (ugs. ), um sich greifen, zur Gewohnheit werden.
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