Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einbürgern
ein|bür|gern ['ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert:1. die Staatsangehörigkeit verleihen /Ggs. ausbürgern/: er wird bald eingebürgert werden; sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.
2. <+ sich> heimisch, üblich werden:
diese Sitte, das Wort hat sich allmählich bei uns eingebürgert.
Syn. : sich ↑ "ausbreiten", sich 1↑ "durchsetzen", ↑ "einreißen", gang und gäbe werden (ugs. ), um sich greifen, zur Gewohnheit werden.
ein|bür|gern ['ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert:1.
2. <+ sich> heimisch, üblich werden:
diese Sitte, das Wort hat sich allmählich bei uns eingebürgert.
Syn. : sich ↑ "ausbreiten", sich 1↑ "durchsetzen", ↑ "einreißen", gang und gäbe werden (ugs. ), um sich greifen, zur Gewohnheit werden.