Duden - Das Bedeutungswörterbuch
einberufen
ein|be|ru|fen ['ai̮nbəru:fn̩], berief ein, einberufen :a) zu einer Versammlung zusammenrufen; (Mitglieder, Abgeordnete o. Ä. ) auffordern, sich zu versammeln:
eine Sitzung, Tagung, Versammlung einberufen; das Parlament einberufen.
Syn. : "anberaumen", "ansetzen".
b) jmdn. amtlich auffordern, seinen Wehrdienst anzutreten:
mein Freund wurde [zu einer Wehrübung] einberufen.
Syn. : "einziehen".
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