Duden - Das Bedeutungswörterbuch
			
						
			einberufen
                        
ein|be|ru|fen ['ai̮nbəru:fn̩], berief ein, einberufen:a) zu einer Versammlung zusammenrufen; (Mitglieder, Abgeordnete o. Ä. ) auffordern, sich zu versammeln:
eine Sitzung, Tagung, Versammlung einberufen; das Parlament einberufen.
Syn. : ↑ "anberaumen", ↑ "ansetzen".
b) jmdn. amtlich auffordern, seinen Wehrdienst anzutreten:
mein Freund wurde [zu einer Wehrübung] einberufen.
Syn. : ↑ "einziehen".
			
		 
		ein|be|ru|fen ['ai̮nbəru:fn̩], berief ein, einberufen
eine Sitzung, Tagung, Versammlung einberufen; das Parlament einberufen.
Syn. : ↑ "anberaumen", ↑ "ansetzen".
b) jmdn. amtlich auffordern, seinen Wehrdienst anzutreten:
mein Freund wurde [zu einer Wehrübung] einberufen.
Syn. : ↑ "einziehen".

