Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Eigentümerin
Ei|gen|tü|mer ['ai̮gn̩ty:mɐ], der; -s, -, Ei|gen|tü|me|rin ['ai̮gn̩ty:mərɪn], die; -, -nen:Person, der etwas als Eigentum gehört:
der Eigentümer eines Geschäftes, Hauses, Autos.
Syn. : ↑ "Besitzer", Besitzerin, ↑ "Halter", ↑ "Halterin", ↑ "Herr", ↑ "Herrin", ↑ "Inhaber", ↑ "Inhaberin".
Zus. : Alleineigentümer, Alleineigentümerin, Hauseigentümer, Hauseigentümerin, Miteigentümer, Miteigentümerin.
Ei|gen|tü|mer ['ai̮gn̩ty:mɐ], der; -s, -, Ei|gen|tü|me|rin ['ai̮gn̩ty:mərɪn], die; -, -nen:Person, der etwas als Eigentum gehört:
der Eigentümer eines Geschäftes, Hauses, Autos.
Syn. : ↑ "Besitzer", Besitzerin, ↑ "Halter", ↑ "Halterin", ↑ "Herr", ↑ "Herrin", ↑ "Inhaber", ↑ "Inhaberin".
Zus. : Alleineigentümer, Alleineigentümerin, Hauseigentümer, Hauseigentümerin, Miteigentümer, Miteigentümerin.