Duden - Das Bedeutungswörterbuch
eigenmächtig
ei|gen|mäch|tig ['ai̮gn̩mɛçtɪç]:ohne Auftrag oder Befugnis, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben [ausgeführt]:
eine eigenmächtige Handlung; eigenmächtig verfahren, handeln.
Syn. : auf eigene Faust, nach eigenem Ermessen, nach Gutdünken, ↑ "selbstherrlich".
ei|gen|mäch|tig ['ai̮gn̩mɛçtɪç]
eine eigenmächtige Handlung; eigenmächtig verfahren, handeln.
Syn. : auf eigene Faust, nach eigenem Ermessen, nach Gutdünken, ↑ "selbstherrlich".