Duden - Das Bedeutungswörterbuch
eigen
ei|gen ['ai̮gn̩] :1.
a) jmdm. selbst gehörend:
ein eigenes Haus, Auto; sie hat keine eigenen Kinder; der eigene, sein eigener Vater hat ihn angezeigt; (emotional verstärkend) ich habe es mit [meinen] eigenen Augen (selbst) gesehen;
sich (Dativ) etwas zu eigen machen: sich etwas aneignen, etwas von jmd. anderem übernehmen:
sich eine, jmds. Auffassung zu eigen machen.
b) allein dem Betreffenden zur Benutzung zur Verfügung stehend:
er hat ein eigenes Zimmer.
Syn. : "privat", "separat".
c) nicht von jmd. , etwas anderem abhängig, bestimmt:
eine eigene Meinung, einen eigenen Willen haben.
Syn. : "eigenständig", "selbstständig", "unabhängig".
2. für jmdn. , etwas bezeichnend, typisch; jmdn. , etwas kennzeichnend:
ein ihm eigener Zug; sie tat es mit der ihr eigenen Sorgfalt; ihm war ein Hang zum Grübeln eigen.
Syn. : "bezeichnend", "charakteristisch", "eigentümlich", "individuell", "kennzeichnend", "spezifisch", "typisch".
3. in fast übertriebener Weise auf Genauigkeit, Sorgfalt achtend:
sie ist [in diesen Dingen] sehr eigen.
Syn. : "eigensinnig", "kleinkariert" (ugs. abwertend), "kleinlich" (abwertend), "merkwürdig", pingelig (ugs. ).
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