Duden - Das Bedeutungswörterbuch
dürfen
dür|fen ['dʏrfn̩], darf, durfte, gedurft/dürfen:1.
a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etwas zu tun:
»Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?« – »Du darfst [schwimmen gehen].«; ich habe nicht kommen dürfen; (in höflicher Ausdrucksweise:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten?
Syn. : befugt sein zu, bevollmächtigt sein zu, das Recht haben zu, die Einwilligung haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ermächtigt sein zu, ↑ "können".
b) drückt einen Wunsch, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; ihm darf nichts geschehen; das darf doch nicht wahr sein! (ugs. ; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen!).
c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etwas zu tun:
darf der Mensch künstliches Leben schaffen?; die Frage ist nicht, ob es machbar ist, sondern ob man es tun darf; du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun dürfen!
Syn. : ↑ "sollen".
d) Veranlassung zu etwas haben, geben:
wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde.
Syn. : ↑ "können".
e) es ist wahrscheinlich, dass …:
diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben.
2. (etwas Bestimmtes) tun dürfen, sich (an einen bestimmten Ort) begeben dürfen:
darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; er hat nicht gedurft (es ist ihm nicht erlaubt worden).
dür|fen ['dʏrfn̩], darf, durfte, gedurft/dürfen:1.
a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etwas zu tun:
»Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?« – »Du darfst [schwimmen gehen].«; ich habe nicht kommen dürfen; (in höflicher Ausdrucksweise:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten?
Syn. : befugt sein zu, bevollmächtigt sein zu, das Recht haben zu, die Einwilligung haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ermächtigt sein zu, ↑ "können".
b) drückt einen Wunsch, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; ihm darf nichts geschehen; das darf doch nicht wahr sein! (ugs. ; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen!).
c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etwas zu tun:
darf der Mensch künstliches Leben schaffen?; die Frage ist nicht, ob es machbar ist, sondern ob man es tun darf; du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun dürfen!
Syn. : ↑ "sollen".
d) Veranlassung zu etwas haben, geben:
wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde.
Syn. : ↑ "können".
e)
diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben.
2.
darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; er hat nicht gedurft (es ist ihm nicht erlaubt worden).