Duden - Das Bedeutungswörterbuch
dürfen
dür|fen ['dʏrfn̩], darf, durfte, gedurft/dürfen:1.
a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etwas zu tun:
»Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?« – »Du darfst [schwimmen gehen].«; ich habe nicht kommen dürfen; (in höflicher Ausdrucksweise:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten?
Syn. : befugt sein zu, bevollmächtigt sein zu, das Recht haben zu, die Einwilligung haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ermächtigt sein zu, "können".
b) drückt einen Wunsch, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; ihm darf nichts geschehen; das darf doch nicht wahr sein! (ugs. ; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen!).
c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etwas zu tun:
darf der Mensch künstliches Leben schaffen?; die Frage ist nicht, ob es machbar ist, sondern ob man es tun darf; du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun dürfen!
Syn. : "sollen".
d) Veranlassung zu etwas haben, geben:
wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde.
Syn. : "können".
e) es ist wahrscheinlich, dass …:
diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben.
2. (etwas Bestimmtes) tun dürfen, sich (an einen bestimmten Ort) begeben dürfen:
darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; er hat nicht gedurft (es ist ihm nicht erlaubt worden).
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