Duden - Das Bedeutungswörterbuch
doppelzüngig
dop|pel|zün|gig ['dɔpl̩ts̮ʏŋɪç] (abwertend):sich über bestimmte Dinge verschiedenen Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise verschieden äußernd:
eine doppelzüngige Politik; sie ist doppelzüngig.
Syn. : "falsch" (abwertend), "unaufrichtig", "verlogen" (abwertend).
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