Duden - Das Bedeutungswörterbuch
borgen
bor|gen ['bɔrgn̩]:1. leihen (2):
er muss mir Geld borgen.
Syn. : "ausborgen" (landsch. ), "auslegen", "ausleihen", "pumpen" (ugs. ), "verleihen", "vorlegen".
2. leihen (1):
ich habe mir bei/von ihr Geld geborgt; er hat den Frack nur geborgt.
Syn. : "ausborgen" (landsch. ), "ausleihen", "entleihen", "pumpen" (ugs. ).
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