Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Bezug
Be|zug [bə'ts̮u:k], der; -[e]s, Bezüge [bə'ts̮y:gə]:1. etwas, womit etwas bezogen oder überzogen wird:
der Bezug des Kissens.
Syn. : "Überzug".
Zus. : Bettbezug, Kissenbezug, Schonbezug.
2. das Beziehen, das regelmäßige Bekommen:
der Bezug von Waren, Zeitungen.
Syn. : "Kauf".
3. Einkommen:
die Bezüge eines Beamten.
Syn. : 2Gehalt, "Einkünfte".
4. sachliche Verknüpftheit; Zusammenhang, Verbindung:
einen Bezug zu etwas herstellen; das Wort »Bezug« oder »Betreff« wird in der Betreffzeile eines Briefes nicht mehr verwendet.
Syn. : "Betreff" (Amtsspr. ).
Zus. : Gegenwartsbezug;
in Bezug auf: was jemanden betrifft, angeht, bezüglich, hinsichtlich:
in Bezug auf die neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können.
 
• Beziehung/Bezug
Die beiden Substantive sind auch in der Bedeutung wechselseitiges Verhältnis, Zusammenhang nur bedingt austauschbar. Beziehung meint im Allgemeinen die vorhandene oder andauernde Beziehung als solche, Bezug dagegen drückt stärker den Vorgang des Sichbeziehens, also die Herstellung der Beziehung aus. Man sagt demnach:
– die Beziehung (nicht: der Bezug) zwischen Angebot und Nachfrage.
– Er hat keine Beziehung (nicht: keinen Bezug) zur Kunst.
Ebenso nur:
– In dieser Beziehung (was dies betrifft) hat sie recht.
Dagegen heißt es:
– auf etwas Bezug (nicht: Beziehung) nehmen
– mit Bezug (nicht: Beziehung) auf Ihr Schreiben.
Auch in der Bedeutung das Beziehen, das regelmäßige Empfangen ist nur »Bezug« zulässig:
– der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post.

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