Duden - Das Bedeutungswörterbuch
bewilligen
be|wil|li|gen [bə'vɪlɪgn̩]:besonders offiziell, amtlich, auf einen Antrag hin genehmigen, zugestehen:
man hat ihm den Kredit nicht bewilligt; die Regierung hat die Subventionen gebilligt.
Syn. : ↑ "billigen", ↑ "einräumen", ↑ "gewähren".
be|wil|li|gen [bə'vɪlɪgn̩]
man hat ihm den Kredit nicht bewilligt; die Regierung hat die Subventionen gebilligt.
Syn. : ↑ "billigen", ↑ "einräumen", ↑ "gewähren".