Duden - Das Bedeutungswörterbuch
beurlauben
be|ur|lau|ben [bə'|u:ɐ̯lau̮bn̩]:(jmdn. vorläufig, bis zur Klärung eines Vorfalls) seine dienstlichen Pflichten nicht mehr ausüben lassen:
bis zum Abschluss der Untersuchungen wurde der Beamte beurlaubt.
Syn. : ↑ "freistellen", vom Dienst befreien, vom Dienst entbinden.
be|ur|lau|ben [bə'|u:ɐ̯lau̮bn̩]
bis zum Abschluss der Untersuchungen wurde der Beamte beurlaubt.
Syn. : ↑ "freistellen", vom Dienst befreien, vom Dienst entbinden.