Duden - Das Bedeutungswörterbuch
beurlauben
be|ur|lau|ben [bə'|u:ɐ̯lau̮bn̩] :(jmdn. vorläufig, bis zur Klärung eines Vorfalls) seine dienstlichen Pflichten nicht mehr ausüben lassen:
bis zum Abschluss der Untersuchungen wurde der Beamte beurlaubt.
Syn. : "freistellen", vom Dienst befreien, vom Dienst entbinden.
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