Duden - Das Bedeutungswörterbuch
beschlagnahmen
be|schlag|nah|men [bə'ʃla:kna:mən] :1. in amtlichem Auftrag wegnehmen:
die Polizei beschlagnahmte alle Akten, das Diebesgut.
Syn. : "einziehen", "sicherstellen".
2. (scherzh. ) für sich in Anspruch nehmen, mit Beschlag belegen:
du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag mit deinen Fragen!
Syn. : "absorbieren" (geh. ), für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen.
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