Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Bescheid
Be|scheid [bə'ʃai̮t], der; -[e]s:[amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn. , etwas:
Bescheid [über etwas] erwarten, geben, hinterlassen; haben Sie schon einen Bescheid bekommen?
Syn. : ↑ "Info" (ugs. ), ↑ "Information", ↑ "Mitteilung", ↑ "Nachricht".
Zus. : Einstellungsbescheid, Entlassungsbescheid, Rentenbescheid, Steuerbescheid, Zwischenbescheid;
☆ [jmdm. ] Bescheid sagen: jmdn. mündlich benachrichtigen:
sag [mir] bitte gleich Bescheid, wenn du fertig bist;
☆ Bescheid wissen: informiert sein:
weiß sie [darüber] Bescheid?
Be|scheid [bə'ʃai̮t], der; -[e]s:[amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn. , etwas:
Bescheid [über etwas] erwarten, geben, hinterlassen; haben Sie schon einen Bescheid bekommen?
Syn. : ↑ "Info" (ugs. ), ↑ "Information", ↑ "Mitteilung", ↑ "Nachricht".
Zus. : Einstellungsbescheid, Entlassungsbescheid, Rentenbescheid, Steuerbescheid, Zwischenbescheid;
☆ [jmdm. ] Bescheid sagen: jmdn. mündlich benachrichtigen:
sag [mir] bitte gleich Bescheid, wenn du fertig bist;
☆ Bescheid wissen: informiert sein:
weiß sie [darüber] Bescheid?