Duden - Das Bedeutungswörterbuch
berufen
1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:1. (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen:
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn. : "anheuern" (ugs. ), "anstellen", "bestellen", "einstellen", "engagieren", "ernennen", "heranziehen", "holen", "rufen", "verpflichten".
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o. Ä. auf jmdn. , etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn. : sich "stützen".
 
2be|ru|fen [bə'ru:fn̩] :
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn. : "geeignet".
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