Duden - Das Bedeutungswörterbuch
berufen
1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:1. (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen:
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn. : ↑ "anheuern" (ugs. ), ↑ "anstellen", ↑ "bestellen", ↑ "einstellen", ↑ "engagieren", ↑ "ernennen", ↑ "heranziehen", ↑ "holen", ↑ "rufen", ↑ "verpflichten".
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o. Ä. auf jmdn. , etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn. : sich ↑ "stützen".
2be|ru|fen [bə'ru:fn̩]:
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn. : ↑ "geeignet".
1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:1.
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn. : ↑ "anheuern" (ugs. ), ↑ "anstellen", ↑ "bestellen", ↑ "einstellen", ↑ "engagieren", ↑ "ernennen", ↑ "heranziehen", ↑ "holen", ↑ "rufen", ↑ "verpflichten".
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o. Ä. auf jmdn. , etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn. : sich ↑ "stützen".
2be|ru|fen [bə'ru:fn̩]
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn. : ↑ "geeignet".