Duden - Das Bedeutungswörterbuch
bekannt
be|kannt [bə'kant] :1.
a) von vielen gekannt, gewusst:
eine bekannte Melodie; die Geschichte ist [allgemein] bekannt; dieses Geschäft ist für seine gute Ware bekannt (hat sich damit einen Namen gemacht, ist dadurch aufgefallen).
Zus. : allbekannt, altbekannt, stadtbekannt, weitbekannt, weltbekannt.
b) berühmt, weithin angesehen:
eine bekannte Künstlerin, Ärztin.
Syn. : "anerkannt", "namhaft", "prominent", von Weltrang.
Zus. : weitbekannt, wohlbekannt.
2.jmdm. bekannt sein:
a) jmdm. nicht fremd sein:
sie ist mir gut bekannt.
b) (von etwas) Kenntnis haben:
sein Fall ist mir bekannt; davon ist mir nichts bekannt (davon weiß ich nichts);
jmdm. bekannt vorkommen: jmdm. nicht fremd erscheinen:
er, diese Gegend kommt mir bekannt vor;
bekannt sein mit jmdm. , etwas: jmdn. , etwas näher kennen; vertraut sein mit jmdm. , etwas:
ich bin mit ihr, mit ihren Problemen [seit Langem] bekannt;
etwas bekannt machen: von behördlicher Seite öffentlich mitteilen:
ein neues Gesetz, eine Verordnung bekannt machen; etwas in der Zeitung, über die Medien bekannt machen.
Syn. : "ankündigen", bekannt geben, "publizieren", "verbreiten", veröffentlichen;
jmdn. mit jmdm. bekannt machen: jmdn. jmdm. vorstellen:
ich werde dich mit ihr bekannt machen;
jmdn. , sich mit etwas bekannt machen: jmdn. , sich mit etwas vertraut machen:
jmdn. mit einer Maßnahme bekannt machen; sich mit der neuen Arbeit bekannt machen;
bekannt werden: in die Öffentlichkeit dringen:
der Wortlaut darf nicht bekannt werden; wenn dies bekannt wird, ist sie verloren; es ist nichts Nachteiliges über ihn bekannt geworden;
mit jmdm. , etwas bekannt werden: mit jmdm. , etwas vertraut werden:
sie sind gestern miteinander bekannt geworden.
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