Duden - Das Bedeutungswörterbuch
beilegen
bei|le|gen ['bai̮le:gn̩], legte bei, beigelegt:1. (zu etwas Vorhandenem) legen:
einem Brief Geld beilegen.
Syn. : ↑ "beifügen".
2. aus der Welt schaffen, vermitteln und beenden:
einen Streit beilegen.
Syn. : ↑ "ausbügeln" (ugs. ), ↑ "bereinigen", ↑ "einrenken" (ugs. ), ↑ "geradebiegen" (ugs. ), ↑ "schlichten".
3.
a) (einen bestimmten Sinn) zuschreiben, geben:
einer Angelegenheit, Äußerung zu viel Gewicht beilegen.
Syn. : ↑ "beimessen".
b) eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung geben:
sich einen Künstlernamen beilegen.
Syn. : ↑ "verleihen", ↑ "zulegen".
bei|le|gen ['bai̮le:gn̩], legte bei, beigelegt
einem Brief Geld beilegen.
Syn. : ↑ "beifügen".
2. aus der Welt schaffen, vermitteln und beenden:
einen Streit beilegen.
Syn. : ↑ "ausbügeln" (ugs. ), ↑ "bereinigen", ↑ "einrenken" (ugs. ), ↑ "geradebiegen" (ugs. ), ↑ "schlichten".
3.
a) (einen bestimmten Sinn) zuschreiben, geben:
einer Angelegenheit, Äußerung zu viel Gewicht beilegen.
Syn. : ↑ "beimessen".
b) eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung geben:
sich einen Künstlernamen beilegen.
Syn. : ↑ "verleihen", ↑ "zulegen".