Duden - Das Bedeutungswörterbuch
befugt
be|fugt [bə'fu:kt]:in der Wendung zu etwas befugt sein: zu etwas berechtigt sein:
er ist [nicht] befugt, dies zu tun.
Syn. : autorisiert sein zu, das Recht haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ↑ "dürfen".
be|fugt [bə'fu:kt]:in der Wendung zu etwas befugt sein: zu etwas berechtigt sein:
er ist [nicht] befugt, dies zu tun.
Syn. : autorisiert sein zu, das Recht haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ↑ "dürfen".