Duden - Das Bedeutungswörterbuch
befangen
be|fan|gen [bə'faŋən]:1. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht und daher gehemmt:
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen.
Syn. : ↑ "ängstlich", ↑ "beklommen", 2↑ "betreten", eingeschüchtert, ↑ "scheu", ↑ "schüchtern", ↑ "unsicher", ↑ "verängstigt", 2↑ "verlegen".
2. (bes. Rechtsspr. ) parteiisch; nicht objektiv:
einen Richter für befangen erklären.
3. ☆ in etwas (Dat.) befangen sein (geh. ): von etwas stark bestimmt, gefangen sein:
sie ist in einem fürchterlichen Irrtum befangen.
be|fan|gen [bə'faŋən]
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen.
Syn. : ↑ "ängstlich", ↑ "beklommen", 2↑ "betreten", eingeschüchtert, ↑ "scheu", ↑ "schüchtern", ↑ "unsicher", ↑ "verängstigt", 2↑ "verlegen".
2. (bes. Rechtsspr. ) parteiisch; nicht objektiv:
einen Richter für befangen erklären.
3. ☆ in etwas (Dat.) befangen sein (geh. ): von etwas stark bestimmt, gefangen sein:
sie ist in einem fürchterlichen Irrtum befangen.