Duden - Das Bedeutungswörterbuch
befangen
be|fan|gen [bə'faŋən] :1. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht und daher gehemmt:
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen.
Syn. : "ängstlich", "beklommen", 2 "betreten", eingeschüchtert, "scheu", "schüchtern", "unsicher", "verängstigt", 2 "verlegen".
2. (bes. Rechtsspr. ) parteiisch; nicht objektiv:
einen Richter für befangen erklären.
3.in etwas (Dat.) befangen sein (geh. ): von etwas stark bestimmt, gefangen sein:
sie ist in einem fürchterlichen Irrtum befangen.
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