Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausweisen
aus|wei|sen ['au̮svai̮zn̩], wies aus, ausgewiesen:1. zum Verlassen des Landes zwingen:
einen Ausländer [aus Deutschland] ausweisen.
Syn. : "abschieben", "ausbürgern", "aussiedeln", des Landes verweisen, "verbannen", "vertreiben".
2.
a) <+ sich> durch Dokumente seine Identität, seine Berechtigung zu etwas nachweisen:
können Sie sich ausweisen?; er konnte sich als Besitzer des Koffers ausweisen.
Syn. : sich "legitimieren".
b) bestätigen, dass etwas, jmd. etwas Bestimmtes ist oder eine bestimmte Eigenschaft hat:
der Pass wies ihn als gebürtigen Berliner aus.
3. rechnerisch nachweisen:
die Statistik weist ein Wachstum von fünf Prozent aus; die Bank weist dieses Jahr hohe Verluste aus; ausgewiesene Überschüsse.
Syn. : "zeigen".
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