Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausweisen
aus|wei|sen ['au̮svai̮zn̩], wies aus, ausgewiesen:1. zum Verlassen des Landes zwingen:
einen Ausländer [aus Deutschland] ausweisen.
Syn. : ↑ "abschieben", ↑ "ausbürgern", ↑ "aussiedeln", des Landes verweisen, ↑ "verbannen", ↑ "vertreiben".
2.
a) <+ sich> durch Dokumente seine Identität, seine Berechtigung zu etwas nachweisen:
können Sie sich ausweisen?; er konnte sich als Besitzer des Koffers ausweisen.
Syn. : sich ↑ "legitimieren".
b) bestätigen, dass etwas, jmd. etwas Bestimmtes ist oder eine bestimmte Eigenschaft hat:
der Pass wies ihn als gebürtigen Berliner aus.
3. rechnerisch nachweisen:
die Statistik weist ein Wachstum von fünf Prozent aus; die Bank weist dieses Jahr hohe Verluste aus; ausgewiesene Überschüsse.
Syn. : ↑ "zeigen".
aus|wei|sen ['au̮svai̮zn̩], wies aus, ausgewiesen:1.
einen Ausländer [aus Deutschland] ausweisen.
Syn. : ↑ "abschieben", ↑ "ausbürgern", ↑ "aussiedeln", des Landes verweisen, ↑ "verbannen", ↑ "vertreiben".
2.
a) <+ sich> durch Dokumente seine Identität, seine Berechtigung zu etwas nachweisen:
können Sie sich ausweisen?; er konnte sich als Besitzer des Koffers ausweisen.
Syn. : sich ↑ "legitimieren".
b)
der Pass wies ihn als gebürtigen Berliner aus.
3.
die Statistik weist ein Wachstum von fünf Prozent aus; die Bank weist dieses Jahr hohe Verluste aus; ausgewiesene Überschüsse.
Syn. : ↑ "zeigen".