Duden - Das Bedeutungswörterbuch
aussprechen
aus|spre|chen ['au̮sʃprɛçn̩], spricht aus, sprach aus, ausgesprochen:1. (in einer bestimmten Weise) sprechen:
ein Wort richtig aussprechen.
Syn. : "artikulieren".
2. zum Ausdruck bringen, äußern, mit Worten ausdrücken:
eine Bitte, eine Empfehlung, einen Wunsch, eine Drohung aussprechen; jmdm. sein Beileid, seinen Dank, seine Anerkennung aussprechen.
Syn. : "anbringen", "ausdrücken", "bekunden", "erklären", "formulieren", in Worte fassen, in Worte kleiden, "mitteilen", "sagen", "verkünden" (geh. ), "verkündigen" (geh. ), "vorbringen", "vortragen", zu erkennen geben.
3. <+ sich>
a) seine Meinung (über jmdn. , etwas in bestimmter Weise) äußern:
sie hat sich lobend, missbilligend, tadelnd über ihn ausgesprochen.
Syn. : sich "ausbreiten", sich "auslassen", "polemisieren", "reden", "sprechen", sich "verbreiten".
b) Stellung nehmen (für/gegen jmdn. , etwas):
sich für einen Bewerber, für Reformen aussprechen; sie spricht sich dafür aus, es noch mal zu versuchen; sich gegen eine Maßnahme aussprechen; er hat sich dagegen ausgesprochen.
Syn. : sich "äußern", "polemisieren", "reden", "sprechen".
4. <+ sich> jmdm. sagen, was einen bedrückt, innerlich beschäftigt oder bewegt:
er hatte das Bedürfnis, sich auszusprechen.
Syn. : sich "anvertrauen", sich "erleichtern", sich "offenbaren", sein Gewissen erleichtern, sein Herz ausschütten, sein Herz erleichtern.
5. (eine rechtliche Entscheidung) bekannt machen:
eine Begnadigung, eine Kündigung aussprechen.
Syn. : bekannt geben, "erklären", "mitteilen", "verkünden" (geh. ), "verkündigen" (geh. ).
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