Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausschließen
aus|schlie|ßen ['au̮sʃli:sn̩], schloss aus, ausgeschlossen:1.
a) nicht teilnehmen lassen (an etwas):
er wurde vom Spiel ausgeschlossen.
Syn. : "disqualifizieren", "verweisen", vom Platz stellen.
b) (aus etwas) entfernen:
er wurde aus der Partei ausgeschlossen.
Syn. : "abwählen", "ausschalten", "aussperren", "ausstoßen", "entlassen", "verbannen", "verstoßen", "verweisen".
2. <+ sich> sich fernhalten, absondern, nicht mitmachen:
du schließt dich immer [von allem] aus.
Syn. : sich "abkapseln", sich "isolieren", sich "verkriechen".
3. unmöglich machen, verhindern, nicht entstehen lassen:
das Misstrauen schließt jede Zusammenarbeit aus.
Syn. : "abwenden", "ausschalten", durchkreuzen, "hindern", im Keim ersticken, "sabotieren", "vereiteln", "verhindern", "verhüten".
4. durch das Verschließen des Zugangs am Eintreten hindern:
sie hatte mich, sich [versehentlich] ausgeschlossen.
Syn. : "aussperren".
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