Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausscheiden
aus|schei|den ['au̮sʃai̮dn̩], schied aus, ausgeschieden:1. eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen und sich nicht mehr darin betätigen, eine Tätigkeit aufgeben:
er ist [aus dem Dienst, aus der Firma, aus dem Verein] ausgeschieden.
Syn. : "abdanken", "abgehen", sich "abmelden", "abtreten", "aufhören", "aussteigen" (ugs. ), "austreten", "gehen", "kündigen", "weggehen", "zurücktreten".
2. die Beteiligung an einem Wettkampf aufgeben:
nach dem Sturz musste er [aus dem Wettkampf] ausscheiden.
Syn. : "aufstecken" (ugs. ).
3. nicht infrage, nicht in Betracht kommen:
diese Möglichkeit scheidet aus.
Syn. : "entfallen", "fortfallen", "wegfallen".
4. von sich geben, absondern:
der Körper hat die giftigen Stoffe ausgeschieden.
Syn. : "abgeben", "absondern", "ausschwitzen", "auswerfen".
5. (österr. , schweiz. ) aussondern, entfernen:
in der Bibliothek wurden alte und unbrauchbar gewordene Bücher ausgeschieden.
Syn. : "aussortieren".
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