Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausleihen
aus|lei|hen ['au̮slai̮ən], lieh aus, ausgeliehen:a) (einen Gegenstand aus seinem Besitz) einem anderen leihweise überlassen:
er hat ihm, an ihn ein Buch ausgeliehen.
Syn. : ↑ "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), ↑ "borgen", ↑ "leihen", ↑ "pumpen" (ugs. ), ↑ "verleihen".
b) sich (von jmdm. ) leihen:
sie lieh [sich] bei, von ihrer Freundin ein Fahrrad aus.
Syn. : ↑ "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), ↑ "borgen", ↑ "entleihen", ↑ "pumpen" (ugs. ).
aus|lei|hen ['au̮slai̮ən], lieh aus, ausgeliehen:a)
er hat ihm, an ihn ein Buch ausgeliehen.
Syn. : ↑ "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), ↑ "borgen", ↑ "leihen", ↑ "pumpen" (ugs. ), ↑ "verleihen".
b)
sie lieh [sich] bei, von ihrer Freundin ein Fahrrad aus.
Syn. : ↑ "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), ↑ "borgen", ↑ "entleihen", ↑ "pumpen" (ugs. ).