Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ausleihen
aus|lei|hen ['au̮slai̮ən], lieh aus, ausgeliehen:a) (einen Gegenstand aus seinem Besitz) einem anderen leihweise überlassen:
er hat ihm, an ihn ein Buch ausgeliehen.
Syn. : "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), "borgen", "leihen", "pumpen" (ugs. ), "verleihen".
b) sich (von jmdm. ) leihen:
sie lieh [sich] bei, von ihrer Freundin ein Fahrrad aus.
Syn. : "ausborgen" (österr. , sonst landsch. ), "borgen", "entleihen", "pumpen" (ugs. ).
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