Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Ausbildung
Aus|bil|dung ['au̮sbɪldʊŋ]:1.
a) das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung von Lehrlingen; eine Ausbildung als/zur Rechtsanwaltsgehilfin absolvieren.
Syn. : ↑ "Schulung", ↑ "Unterricht".
b) Ergebnis einer Ausbildung (1 a):
keine, eine abgeschlossene Ausbildung haben; ohne Ausbildung keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Zus. : Zusatzausbildung.
2. das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung seiner Fähigkeiten.
Syn. : ↑ "Entwicklung" (1 a).
3. das Ausbilden (2 a), Sichausbilden:
die Ausbildung von Knospen.
Syn. : ↑ "Bildung", ↑ "Entstehung", ↑ "Entwicklung" (2 a).
Aus|bil|dung ['au̮sbɪldʊŋ]:1.
a) das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung von Lehrlingen; eine Ausbildung als/zur Rechtsanwaltsgehilfin absolvieren.
Syn. : ↑ "Schulung", ↑ "Unterricht".
b) Ergebnis einer Ausbildung (1 a):
keine, eine abgeschlossene Ausbildung haben; ohne Ausbildung keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Zus. : Zusatzausbildung.
2. das Ausbilden (1 a); das Ausgebildetwerden:
die Ausbildung seiner Fähigkeiten.
Syn. : ↑ "Entwicklung" (1 a).
3. das Ausbilden (2 a), Sichausbilden:
die Ausbildung von Knospen.
Syn. : ↑ "Bildung", ↑ "Entstehung", ↑ "Entwicklung" (2 a).