Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Augenzeugin
Au|gen|zeu|ge ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gə], der; -n, -n, Au|gen|zeu|gin ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gɪn], die; -, -nen:Person, die einen Vorfall o. Ä. mit angesehen hat [und den Hergang schildern kann]:
er wurde Augenzeuge dieses Unfalls; es gibt eine Augenzeugin für die Tat.
Syn. : ↑ "Zeuge", ↑ "Zeugin", ↑ "Zuschauer", ↑ "Zuschauerin".
Au|gen|zeu|ge ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gə], der; -n, -n, Au|gen|zeu|gin ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gɪn], die; -, -nen:Person, die einen Vorfall o. Ä. mit angesehen hat [und den Hergang schildern kann]:
er wurde Augenzeuge dieses Unfalls; es gibt eine Augenzeugin für die Tat.
Syn. : ↑ "Zeuge", ↑ "Zeugin", ↑ "Zuschauer", ↑ "Zuschauerin".