Duden - Das Bedeutungswörterbuch
aufheben
auf|he|ben ['au̮fhe:bn̩], hob auf, aufgehoben :1. (jmdn. , etwas, was liegt) in die Höhe heben:
das Papier [vom Boden] aufheben.
Syn. : "auflesen", "aufnehmen", "aufraffen", "aufsammeln".
2. rückgängig machen, wieder abschaffen:
eine Verordnung, ein Urteil aufheben.
Syn. : "annullieren", "auflösen", "ausräumen", außer Kraft setzen, "beseitigen", "entfernen", für nichtig erklären, für null und nichtig erklären, für ungültig erklären.
3. (etwas) offiziell beenden:
sie hob die Sitzung auf; sie hob die Tafel auf (beendete [feierlich] die Mahlzeit).
4. aufbewahren:
alte Briefe aufheben (nicht wegwerfen); sie hatte mir ein Stück Kuchen aufgehoben (für mich zurückgelegt).
Syn. : "aufsparen", "behalten", "bewahren" (geh. ), in Gewahrsam haben, in Gewahrsam halten, "verwahren" (geh. ), "zurücklegen".
5. in gleicher Größe oder Höhe o. Ä. wie etwas Entgegengesetztes vorhanden sein und es dadurch ausgleichen:
der Verlust hebt den Gewinn wieder auf; + 2 und – 2 heben sich auf.
Syn. : "aufholen", "aufwiegen", "gleichmachen", "gleichziehen", "wettmachen".
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