Duden - Das Bedeutungswörterbuch
anweisen
an|wei|sen ['anvai̮zn̩], wies an, angewiesen:1. für jmdn. aussuchen, bestimmen, festlegen und ihm zeigen:
jmdm. einen Platz, ein Zimmer, eine Arbeit anweisen.
Syn. : ↑ "zuteilen", ↑ "zuweisen".
2. (jmdm. ) einen bestimmten Auftrag erteilen, (jmdm. ) etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, sofort die Chefin zu benachrichtigen; sie war angewiesen, nicht darüber zu sprechen.
Syn. : ↑ "auferlegen", ↑ "auftragen", ↑ "beauftragen", ↑ "gebieten" (geh. ), ↑ "veranlassen".
3. anleiten (a):
einen Auszubildenden [bei der Arbeit] anweisen.
4. aufs Konto überweisen:
den Angestellten das Gehalt anweisen.
Syn. : ↑ "schicken", zugehen lassen, ↑ "zuleiten".
an|wei|sen ['anvai̮zn̩], wies an, angewiesen
jmdm. einen Platz, ein Zimmer, eine Arbeit anweisen.
Syn. : ↑ "zuteilen", ↑ "zuweisen".
2. (jmdm. ) einen bestimmten Auftrag erteilen, (jmdm. ) etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, sofort die Chefin zu benachrichtigen; sie war angewiesen, nicht darüber zu sprechen.
Syn. : ↑ "auferlegen", ↑ "auftragen", ↑ "beauftragen", ↑ "gebieten" (geh. ), ↑ "veranlassen".
3. anleiten (a):
einen Auszubildenden [bei der Arbeit] anweisen.
4. aufs Konto überweisen:
den Angestellten das Gehalt anweisen.
Syn. : ↑ "schicken", zugehen lassen, ↑ "zuleiten".