Duden - Das Bedeutungswörterbuch
anweisen
an|wei|sen ['anvai̮zn̩], wies an, angewiesen :1. für jmdn. aussuchen, bestimmen, festlegen und ihm zeigen:
jmdm. einen Platz, ein Zimmer, eine Arbeit anweisen.
Syn. : "zuteilen", "zuweisen".
2. (jmdm. ) einen bestimmten Auftrag erteilen, (jmdm. ) etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, sofort die Chefin zu benachrichtigen; sie war angewiesen, nicht darüber zu sprechen.
Syn. : "auferlegen", "auftragen", "beauftragen", "gebieten" (geh. ), "veranlassen".
3. anleiten (a):
einen Auszubildenden [bei der Arbeit] anweisen.
4. aufs Konto überweisen:
den Angestellten das Gehalt anweisen.
Syn. : "schicken", zugehen lassen, "zuleiten".
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