Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Anwältin
An|walt ['anvalt], der; -[e]s, Anwälte ['anvɛltə], An|wäl|tin ['anvɛltɪn], die; -, -nen:1. Person, die jmdn. in rechtlichen Angelegenheiten berät oder (z. B. bei Prozessen) vertritt:
sie will Anwältin werden; sich einen Anwalt nehmen.
Syn. : ↑ "Bevollmächtigte", ↑ "Bevollmächtigter", ↑ "Jurist", ↑ "Juristin", ↑ "Vertreter", ↑ "Vertreterin".
Zus. : Patentanwalt, Patentanwältin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Scheidungsanwalt, Scheidungsanwältin, Staatsanwalt, Staatsanwältin, Staranwalt, Staranwältin.
2. Person, die etwas verficht, für jmdn. , etwas eintritt:
als Anwalt einer guten Sache auftreten.
Syn. : ↑ "Fürsprecher", ↑ "Fürsprecherin".
An|walt ['anvalt], der; -[e]s, Anwälte ['anvɛltə], An|wäl|tin ['anvɛltɪn], die; -, -nen:1. Person, die jmdn. in rechtlichen Angelegenheiten berät oder (z. B. bei Prozessen) vertritt:
sie will Anwältin werden; sich einen Anwalt nehmen.
Syn. : ↑ "Bevollmächtigte", ↑ "Bevollmächtigter", ↑ "Jurist", ↑ "Juristin", ↑ "Vertreter", ↑ "Vertreterin".
Zus. : Patentanwalt, Patentanwältin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Scheidungsanwalt, Scheidungsanwältin, Staatsanwalt, Staatsanwältin, Staranwalt, Staranwältin.
2. Person, die etwas verficht, für jmdn. , etwas eintritt:
als Anwalt einer guten Sache auftreten.
Syn. : ↑ "Fürsprecher", ↑ "Fürsprecherin".