Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ankündigen
an|kün|di|gen ['ankʏndɪgn̩], kündigte an, angekündigt:a) das Kommen, Stattfinden, Erscheinen o. Ä. (von etwas) im Voraus mitteilen:
eine Veranstaltung, ein neues Buch ankündigen; jmdm. seinen Besuch ankündigen.
Syn. : ↑ "anmelden", ↑ "ansagen", ↑ "ausrufen", bekannt machen.
b) <+ sich> (als Sache) durch bestimmte Anzeichen das Herannahen erkennen lassen:
ein Verhängnis, Unheil kündigt sich an.
Syn. : sich ↑ "abzeichnen", sich ↑ "anbahnen", sich ↑ "andeuten", in Sicht sein, seine Schatten vorauswerfen.
an|kün|di|gen ['ankʏndɪgn̩], kündigte an, angekündigt:a)
eine Veranstaltung, ein neues Buch ankündigen; jmdm. seinen Besuch ankündigen.
Syn. : ↑ "anmelden", ↑ "ansagen", ↑ "ausrufen", bekannt machen.
b) <+ sich> (als Sache) durch bestimmte Anzeichen das Herannahen erkennen lassen:
ein Verhängnis, Unheil kündigt sich an.
Syn. : sich ↑ "abzeichnen", sich ↑ "anbahnen", sich ↑ "andeuten", in Sicht sein, seine Schatten vorauswerfen.