Duden - Das Bedeutungswörterbuch
anklagen
an|kla|gen ['ankla:gn̩], klagte an, angeklagt:1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen:
jmdn. des Diebstahls, wegen Diebstahl anklagen; der Staatsanwalt klagte sie wegen Totschlag an.
2. wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen:
er klagte sich als der Schuldige/(seltener:) den Schuldigen an; soziale Missstände anklagen (öffentlich als unverantwortlich herausstellen, anprangern).
Syn. : ↑ "anprangern", ↑ "attackieren", ↑ "kritisieren".
an|kla|gen ['ankla:gn̩], klagte an, angeklagt
jmdn. des Diebstahls, wegen Diebstahl anklagen; der Staatsanwalt klagte sie wegen Totschlag an.
2. wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen:
er klagte sich als der Schuldige/(seltener:) den Schuldigen an; soziale Missstände anklagen (öffentlich als unverantwortlich herausstellen, anprangern).
Syn. : ↑ "anprangern", ↑ "attackieren", ↑ "kritisieren".