Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Angehöriger
An|ge|hö|ri|ger ['angəhø:rɪgɐ], der Angehörige/ein Angehöriger; des/eines Angehörigen, die Angehörigen, zwei Angehörige:1. Person, die dem engsten Kreis der Familie angehört; nächster Verwandter:
ein naher Angehöriger; die nächsten Angehörigen des Verstorbenen; seine Angehörigen besuchen.
Syn. : "Verwandter".
Zus. : Familienangehöriger.
2. Person, die einer bestimmten Gruppe angehört; Mitglied:
er ist Angehöriger der Berufsfeuerwehr.
Syn. : "Mitarbeiter".
Zus. : Firmenangehöriger, Staatsangehöriger.
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