Duden - Das Bedeutungswörterbuch
angeben
an|ge|ben ['ange:bn̩], gibt an, gab an, angegeben:1.
a) Auskunft über etwas geben; nennen (2):
seine Adresse, seinen Namen angeben; etwas als Grund angeben; den Preis für eine Ware angeben.
Syn. : "anführen", "ansagen", bekannt geben, "erwähnen", "melden", "mitteilen", "preisgeben", "sagen", "verraten".
b) bestimmen:
das Tempo, den Takt, die Richtung angeben.
Syn. : "diktieren", "festlegen", "festsetzen", "verordnen", "vorschreiben".
2. Mitteilung über unerlaubte Handlungen anderer machen:
seinen Mitschüler beim Direktor angeben.
Syn. : "denunzieren", "verraten".
3. (ugs. ) sich durch entsprechendes Verhalten (Reden, Tun) den Anschein von Bedeutsamkeit, Wichtigkeit zu geben versuchen:
wer seiner selbst sicher ist, braucht nicht anzugeben; er gab mit dem an, was er miterlebt hatte; sie gaben an, um den Mädchen zu imponieren; sie hatte vor ihnen damit angegeben, dass ihr Vater Beziehungen zum Minister habe; gib doch nicht so an!; der gibt aber an mit seinem neuen Auto!
Syn. : sich "aufblasen" (ugs. ), sich "aufplustern" (ugs. ), "aufschneiden", sich "aufspielen", sich "brüsten", große Reden schwingen (ugs. ), große Töne spucken (ugs. abwertend), "großtun", "prahlen", "protzen", "prunken", "renommieren" (bildungsspr. ), sich in Szene setzen, sich "rühmen"; eine Schau abziehen (ugs. ), sich wichtigmachen (ugs. , oft abwertend), Wind machen (ugs. ).
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