Duden - Das Bedeutungswörterbuch
abweisen
ab|wei|sen ['apvai̮zn̩], wies ab, abgewiesen:a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; zurückweisen:
einen Bettler abweisen.
Syn. : abblitzen lassen (ugs. ), abfahren lassen, ↑ "abfertigen" (ugs. ), ↑ "abwehren", ↑ "abwimmeln" (ugs. ), ↑ "fernhalten".
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag abweisen.
Syn. : ↑ "ausschlagen", ↑ "verschmähen", ↑ "zurückweisen".
ab|wei|sen ['apvai̮zn̩], wies ab, abgewiesen
einen Bettler abweisen.
Syn. : abblitzen lassen (ugs. ), abfahren lassen, ↑ "abfertigen" (ugs. ), ↑ "abwehren", ↑ "abwimmeln" (ugs. ), ↑ "fernhalten".
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag abweisen.
Syn. : ↑ "ausschlagen", ↑ "verschmähen", ↑ "zurückweisen".