Duden - Das Bedeutungswörterbuch
abschlägig
ab|schlä|gig ['apʃlɛ:gɪç] :(einer Bitte, einem Gesuch) eine Absage erteilend, (etwas, worum gebeten wurde) ablehnend:
ein abschlägiger Bescheid; sein Antrag wurde abschlägig beschieden (abgelehnt).
Syn. : abweisend, "negativ".
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