Duden - Das Bedeutungswörterbuch
abschlägig
ab|schlä|gig ['apʃlɛ:gɪç]:(einer Bitte, einem Gesuch) eine Absage erteilend, (etwas, worum gebeten wurde) ablehnend:
ein abschlägiger Bescheid; sein Antrag wurde abschlägig beschieden (abgelehnt).
Syn. : abweisend, ↑ "negativ".
ab|schlä|gig ['apʃlɛ:gɪç]
ein abschlägiger Bescheid; sein Antrag wurde abschlägig beschieden (abgelehnt).
Syn. : abweisend, ↑ "negativ".