Duden - Das Bedeutungswörterbuch
Abschlag
Ab|schlag ['apʃla:k], der; -[e]s, Abschläge ['apʃlɛ:gə]:1. Minderung eines Preises um einen bestimmten Betrag:
[einem Käufer] einen Abschlag gewähren.
Syn. : "Ermäßigung", "Nachlass", Prozente (ugs. ), "Rabatt".
2. Teil einer zu leistenden Zahlung:
jmdm. einen Abschlag [auf sein Gehalt] zahlen.
3. (Fußball) das Schlagen des Balls aus dem Strafraum ins Spielfeld, bei dem der Torwart den Ball aus der Hand fallen lässt und ihn dann mit dem Fuß tritt:
seine Abschläge sind zu kurz.
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