Duden - Das Bedeutungswörterbuch
abschieben
ab|schie|ben ['apʃi:bn̩], schob ab, abgeschoben:1.
a) von seinem Platz, seiner Stelle schiebend entfernen:
sie hat die Couch [von der Wand] abgeschoben.
Syn. : "abrücken".
b) einem anderen zuschieben:
er hat die Arbeit, die Verantwortung, die Schuld schon immer gern [auf andere] abgeschoben.
Syn. : "abwälzen", sich vom Halse schaffen (ugs. ).
2.
a) gerichtlich des Landes verweisen:
man hat ihn als unerwünschten Ausländer [in sein Heimatland, über die Grenze] abgeschoben.
Syn. : "ausbürgern", "aussiedeln", "ausweisen", "verbannen", "vertreiben".
b) seines Wirkungsbereichs, seines Einflusses berauben [und woanders einsetzen]:
sie hat ihn auf einen untergeordneten Posten abgeschoben.
Syn. : "abschießen" (ugs. ), "abservieren" (ugs. ), "absetzen", "ausbooten" (ugs. ), "entfernen", "entmachten", in die Wüste schicken (ugs. ), "kaltstellen" (ugs. ), seines Amtes entheben (geh. ), seines Amtes entkleiden (geh. ).
3. (ugs. ) weggehen:
er schob enttäuscht ab.
Syn. : "abhauen" (ugs. ), sich "absetzen" (ugs. ), "abziehen", das Weite suchen, sich "davonmachen" (ugs. ), seines Weges gehen (geh. ), sich "trollen" (ugs. ), sich "verdrücken" (ugs. ), sich "verziehen" (ugs. ), von dannen gehen (veraltet).
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