Duden - Das Bedeutungswörterbuch
ablegen
ab|le|gen ['aple:gn̩], legte ab, abgelegt:1.
a) fort-, niederlegen, irgendwohin legen:
den Hörer ablegen; eine Last ablegen.
b) etwas (wie Post o. Ä. ) nach der Bearbeitung, Erledigung zur Aufbewahrung weglegen:
Briefe ablegen.
2. (ein Kleidungsstück o. Ä. ) ausziehen:
die Jacke ablegen; legen Sie bitte ab!
3.
a) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung ablegen; seinen Namen ablegen (nicht länger führen); sie trägt abgelegte Schuhe (Schuhe, die eine andere Person getragen hat, aber nicht mehr weiter tragen will).
b) sich von etwas frei machen:
eine Gewohnheit, seine Scheu ablegen.
4. als Funktionsverb: eine Prüfung ablegen (sich prüfen lassen); einen Eid ablegen (schwören); ein Geständnis ablegen (etwas gestehen); ein Bekenntnis ablegen (etwas bekennen).
Syn. : ↑ "absolvieren".
5. (von Schiffen oder Personen an Bord eines Schiffes) von der Anlegestelle wegfahren /Ggs. anlegen/: die Fähre hatte gerade abgelegt, als wir eintrafen; gleich legen wir ab.
ab|le|gen ['aple:gn̩], legte ab, abgelegt:1.
a) fort-, niederlegen, irgendwohin legen:
den Hörer ablegen; eine Last ablegen.
b) etwas (wie Post o. Ä. ) nach der Bearbeitung, Erledigung zur Aufbewahrung weglegen:
Briefe ablegen.
2.
die Jacke ablegen;
3.
a) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung ablegen; seinen Namen ablegen (nicht länger führen);
b) sich von etwas frei machen:
eine Gewohnheit, seine Scheu ablegen.
4.
Syn. : ↑ "absolvieren".
5.