Duden - Das Bedeutungswörterbuch
abgeben
ab|ge|ben ['apge:bn̩], gibt ab, gab ab, abgegeben:1. dem zuständigen Empfänger [oder jmdm. , der es an den Empfänger weiterleitet] geben:
einen Brief bei der Sekretärin abgeben.
Syn. : ↑ "abliefern".
2. zur Aufbewahrung geben:
den Mantel an der Garderobe abgeben.
3.
a) jmdm. von einer Sache einen Teil abtreten:
er brauchte von dem verdienten Geld zu Hause nichts abzugeben; sie hat mir etwas [von ihrem Gewinn] abgegeben.
Syn. : ↑ "ablassen", ↑ "darbringen" (geh. ), ↑ "darreichen" (geh. ), ↑ "geben", ↑ "schenken", ↑ "übereignen", ↑ "überlassen", zur Verfügung stellen, zuteilwerden lassen, ↑ "zuwenden".
b) sich von etwas, jmdm. trennen, es nicht mehr weiter haben wollen, sollen:
den Vorsitz, die Leitung abgeben; sie musste ihre zweite Assistentin abgeben.
4. (in Bezug auf eine persönliche Meinungsäußerung) verlauten lassen, von sich geben:
ein Versprechen, eine Erklärung, ein Urteil abgeben.
5. etwas, was man nicht [mehr] für sich selbst braucht, einem anderen gegen Bezahlung geben, überlassen:
Brautkleid preiswert abzugeben; ein Zimmer abgeben.
Syn. : ↑ "veräußern", ↑ "verkaufen".
6. (den Ball o. Ä. ) an einen Mitspieler geben:
der Verteidiger gab den Ball ab und stürmte vor; du musst zuerst abgeben und dann ohne Ball nach vorne stürmen.
Syn. : ↑ "zuspielen".
7. (einen Schuss) abfeuern:
einen Schuss abgeben.
Syn. : ↑ "abschießen".
8. aus seiner Substanz freisetzen, nach draußen gelangen lassen:
der Ofen gibt nur mäßig Wärme ab; Kohlendioxid wird beim Ausatmen abgegeben.
Syn. : ↑ "absondern", ↑ "ausscheiden".
9. geeignet sein, jmd. oder etwas zu sein; darstellen:
sie gibt eine gute Rednerin ab; mangelnde Einnahmen gaben den Grund für die Einsparungen ab.
10. <+ sich> (meist abwertend) Interesse für jmdn. , etwas zeigen, Zeit dafür aufwenden und sich mit dem Betreffenden beschäftigen:
mit solchen Kleinigkeiten gibt er sich nicht ab; sie gibt sich mit merkwürdigen Leuten ab.
Syn. : sich ↑ "befassen", sich ↑ "beschäftigen", sich ↑ "einlassen", sich ↑ "widmen".
ab|ge|ben ['apge:bn̩], gibt ab, gab ab, abgegeben:1.
einen Brief bei der Sekretärin abgeben.
Syn. : ↑ "abliefern".
2.
den Mantel an der Garderobe abgeben.
3.
a) jmdm. von einer Sache einen Teil abtreten:
er brauchte von dem verdienten Geld zu Hause nichts abzugeben; sie hat mir etwas [von ihrem Gewinn] abgegeben.
Syn. : ↑ "ablassen", ↑ "darbringen" (geh. ), ↑ "darreichen" (geh. ), ↑ "geben", ↑ "schenken", ↑ "übereignen", ↑ "überlassen", zur Verfügung stellen, zuteilwerden lassen, ↑ "zuwenden".
b) sich von etwas, jmdm. trennen, es nicht mehr weiter haben wollen, sollen:
den Vorsitz, die Leitung abgeben; sie musste ihre zweite Assistentin abgeben.
4.
ein Versprechen, eine Erklärung, ein Urteil abgeben.
5.
Brautkleid preiswert abzugeben; ein Zimmer abgeben.
Syn. : ↑ "veräußern", ↑ "verkaufen".
6.
der Verteidiger gab den Ball ab und stürmte vor;
Syn. : ↑ "zuspielen".
7.
einen Schuss abgeben.
Syn. : ↑ "abschießen".
8.
der Ofen gibt nur mäßig Wärme ab; Kohlendioxid wird beim Ausatmen abgegeben.
Syn. : ↑ "absondern", ↑ "ausscheiden".
9.
sie gibt eine gute Rednerin ab; mangelnde Einnahmen gaben den Grund für die Einsparungen ab.
10. <+ sich> (meist abwertend) Interesse für jmdn. , etwas zeigen, Zeit dafür aufwenden und sich mit dem Betreffenden beschäftigen:
mit solchen Kleinigkeiten gibt er sich nicht ab; sie gibt sich mit merkwürdigen Leuten ab.
Syn. : sich ↑ "befassen", sich ↑ "beschäftigen", sich ↑ "einlassen", sich ↑ "widmen".