Duden - Das Bedeutungswörterbuch
aberkennen
ab|er|ken|nen ['ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt :durch einen [Gerichts]beschluss absprechen:
jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen.
Syn. : "entziehen", "sperren", "verweigern", "wegnehmen".
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