Duden - Das Bedeutungswörterbuch
aberkennen
ab|er|ken|nen ['ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt :durch einen [Gerichts]beschluss absprechen:
jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen.
Syn. : ↑ "entziehen", ↑ "sperren", ↑ "verweigern", ↑ "wegnehmen".
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