Duden - Das Bedeutungswörterbuch
-lich
-lich [lɪç] :a) das im Basiswort Genannte betreffend, sich darauf beziehend:
anwaltlich; betrieblich; bezirklich; devisenbörslich; familienväterlich; gebietlich; gemeindlich; gewerblich; kindlich; kleinräumlich; programmlich; textlich; väterlich; verkehrlich; werblich.
b) dient der ungefähren, undeutlichen Qualitätsbezeichnung: ältlich; bläulich; gelblich; länglich; rötlich; rundlich.
 
-lich/-bar :
bei den konkurrierenden Wörtern bezeichnen die mit -»lich« gebildeten eine bestimmte Eigenschaft, während die mit -»bar« gebildeten eine Möglichkeit angeben: bestechlich (er ist bestechlich [als Eigenschaft])/bestechbar (er ist bestechbar [als Möglichkeit]); unbegreiflich/unbegreifbar; unbeweglich/unbewegbar; unvermeidlich/unvermeidbar; veränderlich (das Wetter ist veränderlich = unbeständig)/veränderbar (das Wetter ist nicht veränderbar = kann man nicht verändern).
 
-lich/-ig :
a) -»lich« kennzeichnet die Wiederholung, -»ig« die Dauer: halbjährlich (jedes halbe Jahr)/halbjährig (ein halbes Jahr dauernd; ein halbes Jahr alt); fünfminütlich/fünfminütig; dreimonatlich/dreimonatig; siebensekündlich/siebensekündig; einstündlich/einstündig; zweiwöchentlich/zweiwöchig.
b) -»lich« hat die betreffende Sprache als Gegenstand, -»ig« bedeutet, dass etwas in der betreffenden Sprache verfasst o. Ä. ist: fremdsprachlicher Unterricht (Unterricht über eine fremde Sprache); fremdsprachiger Unterricht (Unterricht, der in einer fremden Sprache abgehalten wird).
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