Duden - Das Bedeutungswörterbuch
-ler
-ler [lɐ], der, -s, - :1.
a) bezeichnet eine männliche Person, die durch das im Basiswort genannte (z. B. Beruf, Wohnort, Zugehörigkeit, Tätigkeit, bestimmte Eigenschaft) charakterisiert ist: Arbeitsrechtler; Ausflügler; Bürgerrechtler; Freiberufler; Langstreckler (Langstreckenläufer); Ruhrgebietler (Person, die im Ruhrgebiet wohnt); Zweitklässler.
b) (häufig in der Journalistensprache; oft abwertend) bezeichnet eine männliche Person, die übertrieben oft die im Basiswort genannte Tätigkeit ausübt, die durch die im Basiswort genannte Eigenschaft in negativer Weise charakterisiert ist: Kompromissler; Kriegsgewinnler (Person, die durch Krieg große Gewinne macht); Protestler; Provinzler.
2. (selten, oft abwertend)
a) Abweichler (Person, die von der Parteilinie o. Ä. abweicht); Versöhnler.
b) Gewinnler; Umstürzler; Verzichtler.
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