Duden - Das Bedeutungswörterbuch
-eigen
-ei|gen [ai̮gn̩]:1. dem im Basiswort Genannten – in der Regel einer Institution o. Ä. – (als Besitz) gehörend:
bundeseigen; firmeneigen; gewerkschaftseigen; landeseigen; universitätseigen; volkseigen; werkseigen.
Syn. : -lich.
2. zu dem im Basiswort Genannten (als Charakteristikum) gehörend, in seiner Art dem im Basiswort Genannten entsprechend:
körpereigen; wesenseigen; zeiteigen.
-ei|gen [ai̮gn̩]
bundeseigen; firmeneigen; gewerkschaftseigen; landeseigen; universitätseigen; volkseigen; werkseigen.
Syn. : -lich.
2. zu dem im Basiswort Genannten (als Charakteristikum) gehörend, in seiner Art dem im Basiswort Genannten entsprechend:
körpereigen; wesenseigen; zeiteigen.