Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Zweifel
   ist das kritische Infragestellen einer Erkenntnis, um sie in eine bessere, umfassendere Erkenntnis zu integrieren; auch die Absage an Vor-urteile u. Gewohnheiten kann Z. heißen. Kennzeichnend für den Z. ist im theoretischen Bereich ein Schwanken hinsichtlich der Wahrheit oder Falschheit eines Urteils, im ethischen Bereich zwischen der Erlaubtheit oder Verwerflichkeit einer Gesinnung oder Handlung. Ähnlich wie die Frage sucht der Z. nach Gewißheit. Die Überprüfung von Annahmen (”Hypothesen“) in den verschiedensten Wissenschaften heißt ”methodischer Z.“ Die hier umschriebenen Arten des Zweifels sind im Entwicklungsprozeß des Menschen u. der Menschheit als Motoren des Fortschritts notwendig. Ein theol. Thema ist der Glaubenszweifel. Ein Schwanken im oben genannten Sinn oder das Aufkommen von Schwierigkeiten beim Festhalten an einer einmal gewonnenen Glaubenseinsicht sind noch nicht Glaubenszweifel. Dieser ist vielmehr das willentliche Aufheben einer früher einmal wirklich bewußt u. frei gegebenen Zustimmung zu einer Glaubenserkenntnis u. deren Begründung(en). Der theol. Hintergrund eines solchen Verhaltens ist damit gegeben, daß die Wahrheitserkenntnis auch hinsichtlich des von Gott Geoffenbarten nicht nur objektive Faktoren hat wie z.B. die Einsicht, daß sie nicht im Widerspruch zu Vernunft u. Menschlichkeit steht. Sie hat auch als wesentliche Voraussetzung eine bestimmte ethische Haltung, die von Gottes zuvorkommender Gnade bewirkt ist (Offenheit, Lernbereitschaft, Selbstkorrektur, Bemühung um gedankliches Durchdringen, um Erkenntnis der Existenzerhellung, die mit der Offenbarung Gottes gegeben ist usw.) u. die im Glaubenszweifel beseitigt wird. Wenn einmal die sichere Erkenntnis gegeben war, daß – u. was – Gott in Wahrheit gesprochen hat, dann ist praktisch dem Menschen ein Z. am Gehörten nicht mehr möglich, aber er kann im Widerstand gegen die Gnade Gottes seine innere Haltung verändern, so daß sein entschiedenes Urteil, eine bestimmte Botschaft sei Gottes Wort, völlig aufgehoben wird. Eine solche Haltungsänderung kann schuldhaft sein; praktisch ist es aber kaum möglich, zwischen einem solchen Z. u. der kritischen Frage, die dem Menschen gerade angesichts der kirchlichen Glaubensverkündigung als Pflicht aufgegeben ist, zu unterscheiden.
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Ansicht: Zweifel