Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Zeugnis
   In der Alltagssprache bezeichnet Z. die von einem Zeugen verbürgteMitteilung über eine von ihm selber wahrgenommeneWirklichkeit. In biblischer Sicht gehören die Sorge um wahres Z. u. das strikte Verbot eines falschen Zeugnisses zu den elementaren Pflichten der Nächsten- u. Feindesliebe. Bei rechtlichen oder religiösen Auseinandersetzungen ist die Existenz zweier oder dreier Zeugen entscheidend (Dtn 17, 6; 19, 15; Mt 18, 16 u. ö.). Gott gilt als zuverlässiger Zeuge auch über Wirklichkeiten, die der unmittelbaren Wahrnehmung entzogen sind. Für ihre Erfahrung, daß der vom Tod erweckte Jesus lebt, müssen die Zeuginnen u. Zeugen eintreten (Lk 24, 46 ff.; Apg 1, 8 u. ö.; vgl. auch Zwölf). Mehrfach ist Z. mit Bekenntnis identisch (Apg 2, 11; Offb 1, 9 u. ö.). Die Existenz von Glaubenszeugen ist für die Glaubwürdigkeit der Kirche u. ihrer Botschaft von erstrangiger Bedeutung. Nach dem II. Vaticanums beinhalten die Sakramente der Taufe u. Firmung die Sendung zum Z. (AG 11 ).
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