Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Teilhabe
   (lat. ”participatio“, griech. ”methexis“), ein Begriff, der zuerst in der Philosophie Platons († 347 v.Chr.) eine Rolle spielt: Das einzelne Seiende wird verstanden als Abbild einer bestimmten Idee, ihres Urbilds, die ihm T. an ihr u. dadurch relatives Sein gewährt. Von Augustinus († 430) wurde diese Sicht auf die menschliche Erkenntnis als T. an den ewigen Wesenheiten im Geist Gottes angewendet. Von der Rezeption in der aristotelisch-thomistischen Philosophie her ist T. ein Schlüsselbegriff der Theologie geworden. Jede Ursache, die als Wirkursache ein von ihr Verschiedenes hervorbringt, das ihr auf gewisse Weise ähnlich ist, gibt ihm dadurch Anteil an ihr. Darüber hinaus kann eines dem andern Anteil an sich selber durch Selbstmitteilung geben, auf verschiedeneWeise u. auf verschiedenen Ebenen. Die Seele gibt dem Leib Anteil an ihrem Leben, indem sie ihn ”informiert“ (Form). Zwei geistig personale Seiende können sich in ihrer personalen Kommunikation Anteil an einander geben. Im gesellschaftlichen Leben besteht die Forderung nach T. (Mitbestimmung) aller zu recht. Diese T. von Freien hat ihren Höhepunkt in der [c darkviolet]Selbstmitteilung Gottes : Alles stammt aus einem u. hat so als Endliches in gewisser Weise am Unendlichen Anteil, u. die Entäußerung Gottes, der Liebe ist, vollendet sich in der Mitteilung seiner selber in der Gnade u. in der Herrlichkeit der Anschauung Gottes . In dieser Sicht bleibt auch der Geheimnischarakter der T. gewahrt, daß zwei durch T. an einander eins sind u. doch zwei bleiben.
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